Der neue Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040: Reformvorschläge unter besonderer Berücksichtigung von Umweltbelangen
- Ansprechperson:
- Förderung:
Dr. Joachim und Hanna Schmidt Stiftung für Umwelt und Verkehr
- Starttermin:
2021
- Endtermin:
2023
Da der aktuelle Bundesverkehrswegeplan „BVWP 2030“ bald ausläuft, wird es Zeit, dass das Bundesverkehrsministerium mit den Vorbereitungen für den Plan des nächsten Jahrzehnts beginnt. Dieser soll laut dem Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021-2025 den Namen „Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040“ tragen.
Empfehlungen für dessen Gestaltung haben wir in dem Gutachten „Der neue Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040: Reformvorschläge unter besonderer Berücksichtigung von Umweltbelangen“ gegeben, das hier direkt abgerufen werden kann.
Das Gutachten auf Researchgate
Das Gutachten ist im Rahmen des Projekts „Neuausrichtung und Ökologisierung der Fernstraßenplanung im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung in Deutschland“ (NÖFS) entstanden und auch auf dieser Seite des Hauptauftragnehmers Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V. erhältlich, zusammen mit anderen Gutachten, die ebenfalls in diesem Projekt entstanden sind. Darunter befindet sich auch ein Gutachten von Prof. Werner Rothengatter, der früher an der Universität Karlsruhe (TH) die Verkehrsökonomie vertreten hat.
- Stärkere Berücksichtigung der Klimaziele und ganzheitliche Berücksichtigung von Klimawirkungen. Dazu Einbettung der Bundesverkehrswegeplanung und der Projektbewertungen in eine sektor- und ressortübergreifende Klimapolitik, welche mit überprüfbaren Zwischenzielen und Meilensteinen auf die Erreichung der Klimaneutralität Deutschlands im Jahr 2045 ausgerichtet ist.
- Stärkere Berücksichtigung des Naturschutzes bei der Gestaltung, Bewertung und Auswahl von Investitionsprojekten.
- Weiterentwicklung des Ablaufprozesses der Bundesverkehrswegeplanung durch Einfügung einer Strategieebene und einer wissenschaftlich basierten Systemebene (noch vor den Projektvorschlägen und -bewertungen).
- Stärkere Validierung aller Projektvorschläge durch Erhöhung der Informationsanforderungen an die Projektanmelder und durch genauere Projektuntersuchungen.