Anrechnung in- und ausländischer Studienleistungen/ Prüfungsplanvereinbarungen

Anrechnung in- und ausländischer Studienleistungen/ Prüfungsplanvereinbarungen

 

Am Lehrstuhl für Netzwerkökonomie können Anerkennungsvereinbarungen nur für Kurse ausgestellt werden, für die der Lehrstuhl eine inhaltlich äquivalente Lehrveranstaltung anbietet. Dies sind die Veranstaltungen:

  • Advanced Topics in Economic Theory
  • Wettbewerb in Netzen
  • Telekommunikations- und Internetökonomie
  • Regulierungstheorie und –praxis
  • Transportökonomie

Ansprechpartner am Lehrstuhl für Netzwerkökonomie für diese Lehrveranstaltungen:

anerkennungsvereinbarungen-mitusch∂econ.kit.edu

Für die Anerkennung von Leistungen aus dem Bereich Umwelt- und Ressourcenökonomie wenden Sie sich bitte direkt an Professor Rainer Walz (rainer.walz∂isi.fraunhofer.de)

Generell erfolgt die Anerkennung, wenn die Gleichwertigkeit zu einer hiesigen Fachprüfung hinsichtlich aller drei Kriterien Inhalt, Umfang und Tiefe festgestellt werden kann. Bei Vergleichbarkeit der Notensysteme erfolgt eine Anerkennung mit Note, ansonsten ohne Bewertung.

 

Die Anrechnung ausländischer Studienleistungen erfordert folgende Schritte (Kurzfassung des Vorgehens):

1. Prüfungsplanvereinbarung (Learning Agreement)  vor Abreise abschließen

2. Nach Rückkehr aus dem Auslandsstudium: Vorlage von

3. Die schriftliche Stellungnahme des Lehrstuhls wird dem zuständigen Prüfungsausschuss (auch bei Ablehnung) zur Anerkennung vorgelegt (Ansprechpartner für Wirtschaftswissenschaftler: ralf.hilser∂kit edu).

 

Ausführliche Informationen für die Anerkennung in- und ausländischer Studienleistungen finden sich auch auf den Seiten der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät:

http://www.wiwi.kit.edu/2316.php

 

Anerkennungsfristen:

Allgemein gilt, dass spätestens ein Semester nach Immatrikulation bzw. Rückkehr aus einem Auslandsstudium der Anerkennungsprozess abgeschlossen sein muss. Ausnahme: Leistungen, die in Vertiefungsmodulen eines Bachelorstudiengangs angerechnet werden sollen, müssen erst während des 1. Fachsemesters des studienplanmäßigen Beginns des Vertiefungsprogramms zur Anerkennung vorgelegt werden.

Zur Einstufung in ein höheres Fachsemester können Anerkennungen bis zum 1. März (Sommersemester) bzw. bis zum 20. August (Wintersemester) im Studienbüro nachgereicht werden.