Anrechnung in- und ausländischer Studienleistungen/ Prüfungsplanvereinbarungen
Die Anrechnung in- und ausländischer Studienleistungen erfordert folgende Schritte (Kurzfassung des Vorgehens):
1.    http://www.wiwi.kit.edu/downloads/Formular_Anerkennung_Auslandsstudienleistungen.pdf  : Prüfungsplanvereinbarung (Learning Agreement) vor Abreise mit zuständigem Fachprüfer klären, hier am Lehrstuhl also Frau Prof. Dr. Ott (gilt nur bei Auslandsstudien).
: Prüfungsplanvereinbarung (Learning Agreement) vor Abreise mit zuständigem Fachprüfer klären, hier am Lehrstuhl also Frau Prof. Dr. Ott (gilt nur bei Auslandsstudien).
2.    Nach Rückkehr aus dem Auslandsstudium, bei  Wechsel des inländischen Studienorts zum KIT oder Wechsel der  Fachrichtung innerhalb des KIT mit Modulkoordinator (zu jedem Modul  ausgewiesen, vgl. https://www.wiwi.kit.edu/lehreMHB.php  )  klären, wer die Anerkennung vornimmt (er selbst oder einer der im Modul  auftretenden Dozenten) und alle notwendigen Unterlagen erfragen.
)  klären, wer die Anerkennung vornimmt (er selbst oder einer der im Modul  auftretenden Dozenten) und alle notwendigen Unterlagen erfragen.
3.    https://www.wiwi.kit.edu/downloads/Formular_Anerkennung.pdf  für jede hiesige Prüfungs-leistung ausfüllen, für die eine Anerkennung  beantragt wird. Für komplette Module reicht ein Formular aus.
  für jede hiesige Prüfungs-leistung ausfüllen, für die eine Anerkennung  beantragt wird. Für komplette Module reicht ein Formular aus.
4.    Vorsprache beim Modulkoordinator oder direkt beim Fachprüfer, hier  Frau Prof. Dr. Ott,  (Bescheinigungen über abgelegte Prüfungen,  Zeugnisse, Transkripts und ausgefüllte obige Formulare mitbringen!)  zwecks Anerkennung der außerhalb des KIT oder innerhalb eines anderen  Fachbereichs erbrachten Studienleistungen.
5.    Schriftliche Stellungnahme des Lehrstuhls wird dem zuständigen  Prüfungsausschuss (auch bei Ablehnung) zur Anerkennung vorgelegt  (Ansprechpartner für Wirtschaftswissenschaftler:  ralf hilser∂kit edu).
Generell erfolgt die Anerkennung, wenn die Gleichwertigkeit zu einer hiesigen Fachprüfung hinsichtlich aller drei Kriterien Inhalt, Umfang und Tiefe festgestellt werden kann. Bei Vergleichbarkeit der Notensysteme erfolgt eine Anerkennung mit Note, ansonsten ohne Bewertung.
Ausführliche Informationen für die Anerkennung in- und ausländischer  Studienleistungen finden sich auch auf den Seiten der  wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät:
https://www.wiwi.kit.edu/1383.php 
https://www.wiwi.kit.edu/2316.php 
Bisher anerkannte Auslandsstudienleistungen (unvollständige Beispielliste):
https://www.wiwi.kit.edu/downloads/anerkannteAuslandsleistungen2010-09.pdf 
Anerkennungsfristen: 
Allgemein gilt, dass spätestens ein Semester nach Immatrikulation bzw.  Rückkehr aus einem Auslandsstudium der Anerkennungsprozess abgeschlossen  sein muss. Ausnahme: Leistungen, die in Vertiefungsmodulen eines  Bachelorstudiengangs angerechnet werden sollen, müssen erst während des  1. Fachsemesters des studienplanmäßigen Beginns des Vertiefungsprogramms  zur Anerkennung vorgelegt werden.
Zur Einstufung in ein höheres Fachsemester können Anerkennungen bis zum  1. März (Sommersemester) bzw. bis zum 20. August (Wintersemester) im  Studienbüro nachgereicht werden.
Ansprechpartner am Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik: 
Bange∂kit.edu
